Sicherlich sind auch Ihnen schon die Begriffe „Arbeitsunfall“, „Wegeunfall“, „Unfallrente“ oder „Berufskrankheit“ begegnet. Ich hoffe und wünsche, dass Sie noch keinen dieser Fälle persönlich miterleben mussten. Doch unabhängig davon, ob Sie persönlich betroffen waren oder konkret mit einem Unfallgeschehen im beruflichen Umfeld zu tun haben oder ob Sie mit Pflichtmitgliedschaft, Prüfverfahren der Berufsgenossenschaften oder anderen Problemen aus diesem Bereich konfrontiert sind oder waren, so biete ich Ihnen in diesen Fällen kompetente, anwaltliche Hilfe bei der Beratung oder Vertretung an. Hierbei richtet sich mein Angebot sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Letzteres fundiert aus meiner langjährigen Tätigkeit als Personalleiter in mittelständischen Unternehmen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der deutschen Sozialversicherung. Sie ist geregelt im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sind die Berufsgenossenschaften. Hierzu zählen z.B.: