Seit fast 25 Jahren betreibe ich in Dortmund mein Anwaltsbüro. Im Jahre 2017 habe ich mich entschlossen meine Dienstleistungen auch in Lünen anzubieten. Beide Kanzleien liegen jeweils verkehrsgünstig und auch mit ÖPNV gut erreichbar im Zentrum von Dortmund bzw. Lünen-Brambauer. An beiden Standorten wird in Bürogemeinschaft mit kompetenten Kolleginnen und Kollegen ein komplettes anwaltliches Dienstleistungspaket angeboten.
Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Dienstleistungen liegen im Arbeits- und Sozialrecht. Aufgrund meiner praktischen Erfahrungen der vergangenen Jahre sehe ich den Arbeitsschwerpunkt Sozialrecht als so bedeutsam, dass mit dieser Internetpräsenz das Leistungsangebot meiner Kanzlei für Sie als Ratsuchende leichter auffindbar und klarer beschrieben dargestellt wird.
Das Sozialrecht in der Bundesrepublik Deutschland dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Eine m.E. gut lesbare Begriffserklärung für das Sozialrecht findet sich in § 1 des SGB (Sozialgesetzbuch) I.
- Das Recht des Sozialgesetzbuchs (Sozialrecht) soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
- Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, dass die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Mein Ziel ist die verständliche Beratung meiner Mandanten zur Ermittlung optimaler Konfliktlösungen. Hierbei sind sowohl finanzielle als auch soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Da sozialrechtliche Fallbearbeitungen, insbesondere wenn sie auch gerichtlich verfolgt werden sollen, sehr zeitintensiv und langandauernd sind, geniesst in Ihrem Interesse eine annehmbare außergerichtliche Lösung Vorrang.
Zur Sicherstellung einer umfassenden, aktuellen Beratung und Interessenvertretung pflege ich interdisziplinäre Kontakte und besuche regelmäßig Aus-, Fort- und Weiterbildungen Eine über alle Arbeitstage der Woche organisierte telefonische und Mail-Erreichbarkeit sichert auch Ihr stetiges Informationsbedürfnis. Die Kooperation mit meinen Kollegen bietet überdies das Angebot weiterer juristischer Fachberatung und Vertretung. Selbstverständlich sind auch notarielle Aufgaben durch eine enge Zusammenarbeit mit einer kompetenten Notarin in guten Händen.